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Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW 40190 Düsseldorf
Weihnachtsbeihilfe für Heimbewohner
Mein Schreiben vom 10.02.2006 und Ihre Erwiderung vom 16.03.2006
Sehr geehrte Damen und Herren!
Was Sie mir damit mitteilen wollen, daß Sie mir einen Paragraphen nach dem anderen, insbesondere den § 35 SGB XII, um die Ohren hauen, ist aus Ihrem Schreiben nicht ersichtlich. Ich werte diese Formulierungen
als Nebelkerzen.
Lassen Sie uns doch einfach feststellen, daß die behinderten Heimbewohner im Jahr 2004 mehr Geld als im Dezember 2005 bekamen. Das lag schlicht und ergreifend daran, daß die Behinderten im Jahr 2004 eine
Weihnachtsbeihilfe erhielten, die ihnen im Jahre 2005 gestrichen wurde. Nun können Sie darüber schwadronieren, ob irgendwelche Beträge irgendwo eingearbeitet sind, - unterm Strich fehlt diese Weihnachtsbeihilfe,
und dies, obwohl Sozialminister Laumann noch vor seiner Vereidigung laut durch die Gegend posaunte, daß im Behindertenbereich nichts gekürzt wird. Kaum im Amt hat er – s.o. – sein Versprechen gebrochen.
Natürlich hat irgendeine Stelle eine sogenannte Reform ins Horn gestoßen, die nichts anderes ist als eine Kürzung der Leistungen für die Hilflosesten der Gesellschaft überhaupt. Ich betrachte dies als
einen Beitrag zur Euthanasie Behinderter. Mehr ist es in der Tat nicht.
Wenn Sie mir nun schreiben, daß es unterschiedliche Rechtsauffassungen gibt, dann mag dieses zwar stimmen, ist allerdings für die Behinderten völlig uninteressant. Diese haben weniger Geld in der Tasche als
zuvor, was ihre Lebensqualität in erheblichem Maße verringert. Nur über diesen Aspekt lohnt es sich zu diskutieren.
Im Übrigen ist im Internet zu ersehen, daß die Kommunen Gelegenheit haben, ihr Ermessen walten zu lassen. So wird dies z.B. im Bundesland Niedersachen gehandhabt.
Der Sozialverband VDK weißt nämlich darauf hin, daß unter Berufung des Bundessozialministeriums die Zahlungen den Bundesländern, also auch Ihrer Behörde, als freiwillige Entscheidung überlassen wird.
Dies heißt nichts anderes, als daß Sie sich dagegen ausgesprochen haben! Denn hätten Sie sich dafür ausgesprochen, hätten sich auch die Kommunen an Ihre Empfehlungen gehalten. Es ist übrigens nicht sehr anständig von Ihnen, diesen Sachverhalt verschwiegen zu haben.
Sie können also ersehen, daß ich mit Ihrem Schreiben überhaupt nicht einverstanden bin. Ich stelle es selbstverständlich ins Internet und schicke es auch dem Ministerpräsidenten Rüttgers zur Information.
Denn mit einer solchen Stellungnahme lasse ich mich nicht abspeisen.
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Den noch verbliebenen Christen in der christlichen Unionspartei möchte ich ein weiteres Wort gleich in den Buchdeckel ihrer Bibel schreiben: „Was ihr getan habt einem von diesen meinen
geringsten Brüdern, das habt ihr mir getan.“ (Matth 25,40)
Und wenn Ihr jetzt einmal ganz stille seid und angestrengt nach draußen hört: Er schreit gerade vom Kreuz herunter.
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